Bergheim

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Bebauungsplan 018/Na 1. Änderung "AmFußweg" der 1. Änderung "Pfarrer-Kreidt-Weg"

Zielsetzung:
Der Rat der Kreisstadt Bergheim beschloss in seiner Sitzung am 14.03.2016 die Aufhebung der rechtlichen Absicherung der Fläche „Pfarrer-Kreidt-Weg“ in Niederaußem als Spielplatz im Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan, vorbehaltlich abgeschlossener und angemessener
Nutzungskonditionen für die Alternativfläche „Barbarastraße“.
Es ist Ziel, die Flächen des planungsrechtlich festgesetzten aber bisher nicht realisierten Spielplatzes „Pfarrer-Kreidt-Weg“ zukünftig einer Wohnbebauung zuzuführen. Die dafür erforderliche Bebauungsplanänderung kann in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetz-
buch durchgeführt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Anschluss an die Bebauungsplanänderung im Wege einer Berichtigung anzupassen. Bezüglich der Alternativfläche „Barbarastraße“wird auf eine gesonderte Vorlage verwiesen.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen der unten genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Herr Mathias Dieckmann,  02271 89-633

Verfahrensschritte

  • 30.06.2016, Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie sonstige Träger öffentlicher Belange
  • 04.07.2016, Aufstellungsbeschluss

Anhänge

Plandarstellung