Bergheim

← Zurück

Bebauungsplan 127/Ah "Nordwest" - 4. Änderung "Koppelsweg"

Zielsetzung: Mit dem o.g. Beschluss soll das Verfahren zur Aufstellung der 4. Änderung „Koppelsweg“ des Bebauungsplanes Nr. 127/Ahe eingeleitet werden. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbebauung zu schaffen.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis:

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 30.06.2016, Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie sonstige Träger öffentlicher Belange
  • 04.07.2016, Aufstellungsbeschluss
  • 15.11.2016, Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 29.03.2017 - 03.05.2017, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 18.11.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 26.11.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten

Umweltrelevante Informationen

Bekanntmachung