Bergheim

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Bebauungsplan 129/Gn "Am Abtshof" - 1. vereinf. Änderung

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129/GN "Am Abtshof" im Wege des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB ist es, den Bebauungsplan im Hinblick auf die überbaubare Fläche im Bereich nordöstlich der Straße "Am Keuschenbroich" zu ändern. Die Änderung beinhaltet die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von drei freistehenden Einfamilienhäusern anstelle von zwei Doppelhäusern.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 18.05.2000, Aufstellungsbeschluss
  • 06.07.2000 - 07.08.2000, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 04.09.2000, Satzungsbeschluss
  • 21.09.2000, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Bebauungsplandarstellung