Bergheim

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Bebauungsplan 149/Rh "Efeuweg" - 1. vereinf. Änderung

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 149/RH "Lindenplatz" im Wege des verein-
fachten Verfahrens gem. § 13 BauGB ist es, den im Bebauungsplan vorgesehenen Wendekreis zugunsten eines Wendehammers aufzugeben. Damit verbunden ist die Umgestaltung der gesamten Erschließungsflächen unter Einbeziehung der fußläufigen Wegeverbindung zum alten Ortskern. Aus dieser Neukonzeption ergibt sich, dass die überbaubaren Grundstücksflächen geändert werden.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 13.09.1993, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.09.1993, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.03.1994, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Begründung