Bergheim

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Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 4. Änderung - "Verlegung Industriestammgleis"

Ziel und Zweck der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151.1-2/PA "Gewerbepark Bergheim" ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung des Industrie-
stammgleises. Der Bebauungsplan Nr. 151.1-2/PA "Gewerbepark Bergheim", der am 18.10.1990 Rechtskraft erlangte, enthielt im Hinblick auf den Anschluss von Gewerbe- und Industriebetriebenen an die vorhandene Bundesbahnstrecke Horrem - Grevenbroich eine ent-
sprechende Trasse. Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens wird der Verlauf des Industrie-
stammgleises im Südwesten des Plangebietes dahingehend geändert, dass entsprechend den zukünftig zu erwartenden Nutzungen bzw. der hohen Nachfrage großzügige überbaute Flächen für Industriebetriebe zur Verfügung stehen. Der Gleisverlauf soll somit den Anforderungen der künftigen Besiedlung angepasst und die Gleistraße in Richtung A 61 verlegt werden.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 19.12.1994, Aufstellungsbeschluss
  • 29.01.1996 - 01.03.1996, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 02.09.1996 - 04.10.1996, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 24.02.1997, Satzungsbeschluss
  • 05.05.1997, Genehmigung
  • 05.06.1997, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Textliche Festesetzungen

Begründung

Art der Nutzung