Bergheim

← Zurück

Bebauungsplan 239/Qu "Feuerdornweg"

Ziel des Planverfahrens Nr. 239/QU im Wege eines beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB ist es, für einen Teilbereich die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung zu schaffen und die Beibehaltung einer Spielfläche von 1.000 m² zu sichern.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 22.01.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.02.2007 - 16.03.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 26.11.2007, Aufhebungsbeschluss
  • 26.11.2007, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.12.2007 - 25.01.2008, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 02.06.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 16.06.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Begründung

Textliche Festsetzungen