Bergheim

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Bebauungsplan 234/Oa "Hallerhof"

Ziel des Planverfahrens ist es, eine städtebauliche Ordnung zu erreichen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der geplanten Nutzungen auf dem Areal des Hallerhofes (Anlagen für reiterbezogene, touristische und sportliche Zwecke) zu schaffen.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 03.04.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.05.2006 - 31.05.2006, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

Textliche Festsetzungen (Vorentwurf)

Begründung (Vorentwurf)