Bergheim

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Bebauungsplan 156/Gl "Maronenweg"

Das Planverfahren Nr. 156/GL "Maronenweg" verfolgt die Zielsetzung, für die künftige planungsrechtliche Beurteilung eindeutiges Ortsrecht zu schaffen. Die Notwendigkeit der Auf-
stellung eines Bebauungsplanes resultiert u.a. daraus, die Nutzungskonflikte zwischen der vorhandenen und der zunkünftigen Bebauung im Sinner einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu lösen. Darüber hinaus gilt es, die hier traditionell ansässige landwirtschaftliche Nutzung zu sichern und die Ansiedlung von Wohnnutzungen in der Nachbarschaft hierzu zu ermöglichen.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 29.08.1994, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.11.1994 - 09.12.1994, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 21.05.2001, Aufhebungsbeschluss
  • 21.05.2001, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.06.2001 - 27.07.2001, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.10.2001, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 20.12.2001, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gestaltungssatzung

Gestaltungsplan

Begründung zur Gestaltungssatzung