Bergheim

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Bebauungsplan 150.2/Ke "Am Vogelschutzwäldchen" - 5. Änderung - Textergänzung

Ziel der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 150.2/KE "Am Vogelschutzwäldchen" war es, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit dienen, innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebietes auszuschließen.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtskarte

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 08.09.1997, Aufstellungsbeschluss
  • 23.04.2001 - 25.05.2001, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 24.09.2001 - 02.11.2001, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 28.01.2002, Satzungsbeschluss
  • 22.02.2002, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Textergänzung

Begründung