Bergheim

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Bebauungsplan 012.a/Bm

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. 

HINWEIS:

Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

 

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 10.02.1966, Aufstellungsbeschluss
  • 25.08.1966 - 25.09.1966, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 14.11.1966, Satzungsbeschluss
  • 24.06.1967, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Anhänge

Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich