Bergheim

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Bebauungsplan 031/Ke

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. 

HINWEIS:

Bei diesem Bebauungsplan sind in einem Teilbereich die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

Bebauungsplan Nr 31/BM

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 09.07.1969, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.03.1970 - 10.04.1970, Öffentliche Auslegung
  • 25.06.1970, Satzungsbeschluss
  • 26.02.1972, Rechtskraft

Bezüge zu anderen Planverfahren