Bergheim

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Flächennutzungsplan - 130. Änderung - Bergheim - "Bolzplatz am Funkturm"

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung des Bolzplatzes und die Errichtung weiterer Freizeitanlagen wie einen Kinderspielplatz und einen Jugendfreizeittreff vorzubereiten.

 

Inhalt der 130. Flächennutzungsplanänderung:
Änderung von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage“ in „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz und Spielplatz".

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweise:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 24.11.2014, Aufstellungsbeschluss
  • 02.03.2015 - 23.03.2015, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 13.12.2017 - 18.01.2018, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 23.04.2018, Feststellungsbeschluss
  • 28.08.2018, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Gutachten

vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Bekanntmachung