Bergheim

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Bebauungsplan 248/Th "Weststraße" - 1. Änderung

Mit der 1. Änderung des BP 248/TH, aufgestellt in Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB, soll der Ursprungsplan in folgenden Punkten überarbeitet werden:

- Verlegung der nach Westen führenden Stichstraße um ca. 4,0 m nach Süden.

- Veränderung der Grenze des Plangeltungsbereichs im äußersten Nordosten um ca. 1,0 m und Anpassung des Baufensters in etwa gleicher Größe.

- Verzicht auf die Festsetzung verbindlicher Dachformen in dem Bereich, in welchem die örtlichen Bauvorschriften keine Festsetzung zur Firstrichtung getroffen haben.

- Verlegung des Wendehammers im südwestlichen Bereich des Bebauungsplangebietes um ca. 2,50 m nach Norden und Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen, welche an die öffentliche Straßenfläche angrenzen im selben Bereich.

- Geringfügige Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen der beiden südwestlichen Grundstücke des Bebauungsplangebietes.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Der Bebauungsplan Nr. 248/TH wird komplett von der 1.Änderung überdeckt.

Übersichtskarte

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 19.11.2012, Aufstellungsbeschluss
  • 05.12.2012 - 11.01.2013, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 18.03.2013, Satzungsbeschluss
  • 26.03.2013, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung (pdf)

Textliche Festsetzungen

Begründung

Kompensationsfläche (Lageplan)

Gestaltungsplan

Gestaltungssatzung

Begründung(2)