Bergheim

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Bebauungsplan 008/Gn - 1. Änderung

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

HINWEIS:

Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 12.07.1976, Aufstellungsbeschluss
  • 05.10.1976 - 05.11.1976, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 14.02.1977, Satzungsbeschluss
  • 22.06.1977, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Bebauungsplan