Bergheim

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Bebauungsplan 006/Na

- Plangebiet: Nord-Süd-Bahn, Gillbach, L 279, Gillbachstraße, Auenheimer Straße, Parallele zur Fortuna-Nord-Straße in einem Abstand von ca. 50 m (Ausweisung nach Flächennutzungsplan) bis zur Bundesbahnlinie Bergheim-Rommerskirchen, Bundesbahnlinie Bergheim-Rommerskirchen bis zur Nord-Süd-Bahn - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

HINWEIS:

Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 08.07.1969, Aufstellungsbeschluss
  • 13.10.1969, Satzungsbeschluss
  • 05.09.1970, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplan (pdf)