Bergheim

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Bebauungsplan 018/Zi - 6. vereinf. Änderung - "Aachener Straße/Charlottenhofstraße"

Der Bebauungsplan Nr. 18/ZI seztt für den Bereich der 6. Änderung eine "Öffentliche Grünfläche" fest. Eine Eignung als öffentliche Grünfläche ist jedoch aufgrund der Dimensionierung und der Lage an der Hauptverkehrsstraße B 55 nicht gegeben. Durch die Bäume hat die Grünfläche allerdings stadtgestalterische Bedeutung. Die Änderung von "öffentliche" in "private Grünfläche" ermöglicht den Erwerb der Fläche und Nutzung durch einen angrenzenden Grundstückseigentümer. Durch die Festsetzung des Erhaltes der zwei Bäume (Kastanie und Esche) werden diese planungsrechtlich gesichert und damit den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen. Die Festsetzung der "öffentlichen Parkplätze"stellt lediglich die Festschreibung des Bestandes dar.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 07.06.1993, Satzungsbeschluss
  • 30.07.1993, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung (pdf)

Gestalterische Festsetzungen

Begründung