Bergheim

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Bebauungsplan 005/Gn - 3. vereinf. Änderung - "Heidenpfuhl"

Es ist beabsichtigt, durch die Festsetzung "Dorfgebiet" - MD - (nicht überbaubaure Grundstücksfläche) eine private Nutzung der Fläche zu ermöglichen. Um die Grundidee eines durchgängigen Grünzuges entlag der L 91 aufrechtzuerhalten, soll eine Fläche von 1,00 m Breite zum Anpflanzen von Hecken und Sträuchern festgesetzt werden.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 21.12.1992, Satzungsbeschluss
  • 27.02.1993, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung