Bergheim

← Zurück

Bebauungsplan 150.3/Ke "Am Vogelschutzwäldchen" - 4. Änderung - Textergänzung

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Freizeitcenters im Gewerbegebiet Kenten zu schaffen.

* Dieser Plan befindet sich im Verfahren und ist noch nicht rechtsverbindlich. Die auf der
rechten Seite unter "Plandetails" aufrufbaren Planunterlagen stellen Entwurfsfassungen
dar, die sich im Laufe des Verfahrens noch ändern können. *

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtskarte

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 20.12.2010, Aufstellungsbeschluss
  • 04.01.2011 - 04.02.2011, Öffentliche Auslegung
  • 04.01.2011 - 07.02.2011, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 13.04.2011, Satzungsbeschluss
  • 21.04.2011, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Textergänzung

Begründung