Bergheim

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Bebauungsplan 008/Bm

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. 

HINWEIS:

Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 22.03.2010, Einleitung des Aufhebungsverfahrens
  • 22.06.2010 - 23.07.2010, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 19.12.2011, Aufhebung des Einleitungsbeschlusses

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich

Begründung

Umweltbericht