Bergheim

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Bebauungsplan 104/Gn - 1. vereinf. Änderung

Im Wege der vereinfachten Veränderung nach § 13 BBauG wir in einem Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr. 104/GN für die gekennzeichneten Bereiche nördlich der Straßen "Am Zehnthof" und der "Honiggasse" festgesetzt:

1. Änderung der Dachneigung von Flachdach in Satteldach mit einer Neigung von 20 - 30° im Bereich a).

2. Im Bereich b) werden die Garagen außerhalb der Wohnbaukörper angeordnet.

3. Im Bereich c) wird die Festsetzung "geschlossene Bauweise" durch "offene Bauweise" ersetzt.

4. Im Punkt d) wird eine Belastungsfläche beidseitig der Erschließungsachse mit der Widmung "Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Erschließungsträgers" festgesetzt. Der dadurch entstehende Wenderadius beträgt 7,5 m.

5. Aufhebung der Belastungsfläche im Bereich e) wegen des nachgewiesenen Fortfalls der Versorgungsleitung. Es wird eine zusätzliche überbaubare Fläche geschaffen, die eine geringfügige Verschiebung von Baulinien und Baugrenzen ergibt.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 20.07.1981, Satzungsbeschluss
  • 05.12.1981, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplan (pdf)