Bebauungsplan 020/Fl - 2. Änderung
Eine geänderte städtebauliche Entwicklung macht es erforderlich, den seit 1977 rechts-
verbindlichen und nicht realisierten Bebauungsplan Nr. 20/FL zu ändern. Die Bebauungs-
planänderung muss in engem Zusammenhang mit einer aus heutiger Sicht dringend notwendigen Neukonzeption des Erschließungssystems und einer aus städtebaulichen Gesichtspunkten nicht mehr gewünschten baulichen Verdichtung dieses ländlichen Ortsrandbereiches gesehen werden.
- Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/FL ersetzt den ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 20/FL -
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 26.01.1987, Aufstellungsbeschluss
- 04.06.1987 - 10.07.1987, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 05.10.1987, Satzungsbeschluss
- 25.10.1989, Rechtsverbindlichkeit
Anhänge
Bebauungsplandarstellung
- BP20_FL_2.Änd (PDF, 46,48 MB)
Begründung
- Begründung (PDF, 340,45 KB)
Gestaltungssatzung inkl. 1. Änderung
- Gestaltungssatzung (PDF, 297,61 KB)