Bergheim

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Bebauungsplan 016/Qu - 1. Änderung - "Am Sonnenhang"

Es besteht ein Bedarf an Grundstücken für die Ansiedlung von Klein- und mittelgroßen Gewerbebetrieben. Durch die Einplanung einer zusätzlichen Erschließungsstraße sollen Grundstücke dieser Größenordnung geschaffen werden. In der Sicherung der Erschließung und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16/QU begründet. - Plangeltungsbereich: Straße "Sonnenhang", Verlängerung bis zum Kippenfuß, Kippenbegrenzung (Gemarkungsbezeichnung: Frenser Kopf) bis zur Straße "Sonnenhang"; Flächen in den Fluren 14 und 16 Gemarkung Quadrath-Ichendorf -

HINWEIS:

Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 22.09.1980, Aufstellungsbeschluss
  • 23.03.1981 - 23.04.1981, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 20.07.1981, Satzungsbeschluss
  • 19.04.1982, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplan (pdf)