Bergheim

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Bebauungsplan 020/Fl - 5. vereinf. Änderung - "Stommelner Straße (K 20)"

Ziel der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/FL im Wege eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB ist es, den Plan den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort anzupassen. Wegen der verringerten Grundstückszuschnitte entlang der K 20 soll im Rahmen des Änderungsver-
fahrens die bisherige Festsetzung der Erdwallanlage entlang der K 20 in eine ca. 50 cm breite, bepflanzte Lärmschutzwand umgewandelt und die dadurch zur Verfügung stehenden Flächen dem Freiraum der angrenzenden Reinen Wohngebiete zugeschlagen werden. Mit dieser Festsetzung wird dem Vertrauensschutz der angrenzenden Grundstückseigentümer Rechnung getragen, um eine Minderung der Lärmimmissionen zu erreichen.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 25.04.1994, Satzungsbeschluss
  • 18.10.1994, Rechtskraft

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Textliche Festsetzungen