Bergheim

← Zurück

Bebauungsplan 005/Gn - 4. vereinf. Änderung

Aus der Begründung:
In der Stadt Bergheim besteht ein erhöhter Wohnbedarf, insbesondere eine erhöhte Nachfrage nach Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Flächen gerichtet, die im Innenbereich der Ortsteile liegen und keine Inanspruchnahme von Flächen in der offenen Landschaft notwendig machen.

Nach Verwirklichung der Bebauung im südöstlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 5/Glessen besteht nun aufgrund der großen Nachfrage nach Bauland in Bergheim, insbesondere im Stadtteil Glessen das Interesse, eine Erschließung dieser Flächen zu erreichen. Hier kann eine Baumaßnahme mit 14 Ein- bzw. Zweifamilienhäusern verwirklicht werden.

Im übrigen bedurfte die Form und Dimensionierung der Straßenverkehrsflächen aufgrund der nicht mehr in Aussicht stehenden Anbindung an die Straße "Im Selch" einer Veränderung.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 23.01.1995, Satzungsbeschluss
  • 19.05.1995, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplan (pdf)

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gestaltungsplan