Bergheim

← Zurück

Bebauungsplan 114/Qu - 1. Änderung

Der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 114/QU die Sandstraße und Köln-Aachener-Straße verbindende öffentliche Weg soll zugunsten eines größeren privaten Bereiches (Hausgarten) in westlicher Richtung bis an die hier vorhandenen Bäume verschoben werden. Durch die so gelegene Wegeführung wird eine sinnvolle Abgrenzung zwischen der öffentlichen und privaten Nutzung geschaffen. Zum anderen ergibt sich ein größerer Abstand zwischen der öffentlichen Wegefläche und entstehenden Wohngebäuden, der einen größeren Privatbereich (Hausgarten) schafft. Mit dieser Änderung ist ferner eine Reduzierung der Wegefläche von 5,00 m auf 3,00 m verbunden. Der in der öffentlichen Gründfläche liegende Baumbestand wird von der Änderung nicht betroffen. - Plangeltungsbereich: Parzellen 71 und 72 der Flur 12 der Gemarkung Quadrath-Ichendorf - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. 

HINWEIS:

Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 21.12.1981, Aufstellungsbeschluss
  • 15.04.1982 - 13.05.1982, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 18.10.1982 - 18.11.1982, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 20.12.1982, Satzungsbeschluss
  • 17.07.1983, Rechtskraft

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich