Bergheim

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Bebauungsplan 114/Qu "Sandstraße/Friedrichstraße"

Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 114/QU soll die städtebauliche Gliederung von Alt- und Neuwohnbauflächen mit entsprechenden Erschließungs- und Nutzungsmaßgaben werden. Vorgesehen sind dem Ortsbild angepasste strukturelle Entwicklungsverbesserungen, Zuordnungen von Grün- und Gemeinbedarfsflächen sowie der Schutz von wertvollem Baumbestand. - Plangebiet: Fischbachstraße (B 55), Aachener Straße, östliche Begrenzung der Flurstücke 145, 141, 147 und 420 Flur 12 Gemarkung Quadrath-Ichendorf, Industriestraße (Flurstücke 265, 264, 23 Flur 13 Gemarkung Quadrath-Ichendorf), bis Aachener Straße - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. 

HINWEIS:

Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 20.09.1976, Aufstellungsbeschluss
  • 02.10.1978 - 29.10.1978, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 30.04.1979 - 30.05.1979, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 10.09.1979, Satzungsbeschluss
  • 03.03.1980, Rechtskraft

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich