Bergheim

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Bebauungsplan 032/Zi - 9. Änderung

Ziel des 9. Änderungsverfahrens ist es, die im Bebauungsplan Nr. 32/ZI - 5. Änderung - festgesetzten Parkstreifen auf der westlichen Seite der Heinrich-Hertz-Straße entfallen zu lassen. - Plangeltungsbereich: Westlicher Teil der Heinrich-Hertz-Straße von Gutenbergstraße bis Sportparkstraße in Zieverich - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

HINWEIS:

Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 22.11.1982, Aufstellungsbeschluss
  • 19.09.1983, Satzungsbeschluss
  • 14.02.1984, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Begründung

Geltungsbereich