Bergheim

← Zurück

Bebauungsplan 032/Zi - 7. Änderung

Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 32/ZI - 6. Änderung - festgesetzte Wegefläche Flurstück 75 Flur 4 Gemarkung Zieverich hat nach dem heutigen Erschließungsstand des angrenzenden Wohnbaubereiches, der qualifizierten Wegeverhältnisse geschaffen hat, keine öffentlichen Interessen dienende Bedeutung mehr. Auch für die Nutzung der anliegenden Wohnbau- und landwirtschaftlichen Flächen ist der Weg unerheblich und ungünstig. Es ergibt sich die städtebaulich vertretbare Möglichkeit einer den Wohnbedürfnissen von Anliegern entsprechenden Aufhebung und Zuordnung. - Plangebiet: Teilfläche aus der Wegeparzelle 75 in der Länge des angrenzenden Flurstücks 60 Flur 4 Gemarkung Zieverich - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

HINWEIS:

Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 18.12.1978, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.11.1979, Satzungsbeschluss
  • 28.03.1980, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Begründung