Bergheim

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Bebauungsplan 032/Zi - 1. vereinfachte Änderung

Auf Antrag eines Eigentümers soll mit Zustimmung aller angrenzenden Nachbareigentümer eine Neugruppierung der Bebauung erfolgen. Angestrebt wird eine Verdichtung der im Bebauungsplan Nr. 32/BM ausgewiesenen baulichen Nutzung, wobei Art und Maß der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes nicht geändert werden. - Plangeltungsbereich: Flurstücke Nr. 493 - 496, 499, 500, 542, 543, 610, 355 und 356 (gelegen an der Gutenbergstraße, Heinrich-Hertz-Straße und Paul-Ehrlich-Straße) Flur 4 Gemarkung Zieverich - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

HINWEIS:

Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 26.03.1984, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.03.1984, Satzungsbeschluss
  • 03.05.1984, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Geltungsbereich

Begründung