Bergheim

← Zurück

Bebauungsplan 010/Na "Brandenburger Straße"

- Planbegrenzung: Im Westen die westliche Begrenzung des Bebauungsplangebietes Nr. 2/NA, im Süden die südliche Begrenzung der Parzellen 339 bis 346 und der Parzelle 381 Flur 1, im Osten die Gemeindegrenze zwischen Niederaussem und Oberaussem-Fortuna, im Norden die nördliche Begrenzung der Parzellen 347, 346, 249 sowie die südlichen Teilstück der Parzellen 120, 185, 186 und 118 in einer mittleren Tiefe von etwa 20 m - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. 

HINWEIS:

Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 20.05.1966, Aufstellungsbeschluss
  • 27.11.1967, Satzungsbeschluss
  • 25.04.1968, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich