Bergheim

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Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 6. vereinf. Änderung

Ziel und Zweck der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151.1-2/PA "Gewerbepark Bergheim" im Wege des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB ist die Schaffung der planungs-
rechtlichen Voraussetzungen im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die Verlegung des gem. Bebauungsplan Nr. 151.1-2/PA "Gewerbepark Bergheim" vorgesehenen Verbindungsweges und somit der Realisierung zukünftiger Ansiedlungswünsche von Bauinteressanten, d.h. der Arrondierung des unmittelbar an den gem. rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 151.1-2/PA "Gewerbepark Bergheim" festgesetzten Verbindungsweg gelegenen Grundstückes.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 25.09.1996, Aufstellungsbeschluss
  • 16.12.1996, Satzungsbeschluss
  • 22.01.1997, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung