Bergheim

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Bebauungsplan 029/Bm - 3. Änderung

- Plangebiet: Berliner Ring, Amselweg, nördliche Begrenzung der bebauten Flurstücke 332, 338, 346 und 635, Wegefläche Flurstück 536 (mit Verlängerung) Meißener Straße; das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kenten Flur 2 - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. 

HINWEIS:

Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 20.12.1976, Aufstellungsbeschluss
  • 31.10.1977, Satzungsbeschluss
  • 21.09.1978, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich