Bergheim

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Bebauungsplan 150.3/Ke "Am Vogelschutzwäldchen"

Ziel der Planverfahren Nr. 150.1-4/KE "Am Vogelschutzwäldchen" ist es, vordringlich und kurzfristig die Wohnbauflächen, deren Nettogröße ca. 13 ha beträgt, zu nutzen. Der überwiegende Flächenanteil der Wohnbauflächen sollte der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und deren Wohnbedürfnissen dienen, ein kleinerer Flächenanteil dem Mietwohnungsbau.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 27.02.1984, Satzungsbeschluss
  • 27.07.1984, Rechtskraft

Anhänge

Bebauungsplan (pdf)