Bergheim

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Bebauungsplan 144/Na "Erweiterung Brandenburger Straße"

Im südlichen Anschluss an das Neubaugebiet Niederaußem-Ost steht der Kreisstadt eine etwa 1,4 ha große Fläche zur Verfügung, die im Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche" dargestellt ist. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer über das Plangebiet Nr. 144/NA "Erweiterung Brandenburger Straße" hinausgehenden Verkehrsführung ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich. Durch Verlängerung der Brandenburger Straße (Hauptachse im Neubaugebiet) wird eine günstige Versorgung möglich. Das Planziel soll kurzfristig realisiert werden. Die Bebauung ist mit 19 Einfamilienhäusern in freistehender eingeschossiger Bauweise vorgesehen. Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

HINWEIS:

Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 14.09.1981, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.01.1982 - 15.02.1982, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 27.08.1982 - 27.09.1982, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.11.1982, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.09.1984 - 08.10.1984, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 17.12.1984, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 09.07.1985, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bebauungsplandarstellung