Bergheim

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Bebauungsplan 027/Bm "Stettiner Straße" - 2. Änderung

- Planbereich: Grundstücke Nr. 1131, 1132, 1133 und 1141 Flur 1 Gemarkung Bergheim - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. 

HINWEIS:

Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 25.06.1970, Aufstellungsbeschluss
  • 13.10.1970, Satzungsbeschluss
  • 20.02.1971, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich