Bergheim

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Bebauungsplan 027/Bm "Stettiner Straße" - 1. Änderung

- Planbegrenzung: Im Norden die projektierte Straße zwischen Siemensstraße und Zeißstraße, im Osten die öffentliche Grünzone, die in einer Entfernung von ca. 130 m parallel zum Berliner Ring verläuft, im Süden eine Begrenzungslinie nördlich des im Bebauungsplan Nr. 27/BM vorhandenen mittleren 12-geschossigen Gebäudes unter Einbeziehung eines Garagenhofes von 45 x 35 m und im Westen der Berliner Ring - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. 

HINWEIS:

Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 16.04.1969, Aufstellungsbeschluss
  • 15.09.1969, Satzungsbeschluss
  • 03.07.1970, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich