Bergheim

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Bebauungsplan 001/Bm

- Plangeltungsbereich: südlich der Bahnlinie Bedburg - Horrem (Teile der Flur 1, Gemarkung Bergheim und Teile der Fluren 2, 3 und 4, Gemarkung Kenten) - * Dieser Bebauungsplan wurde teilweise aufgehoben sowie teilweise ersetzt durch die Bebauungspläne 29/BM, 38.1/BM, 38.4/BM und 238/BM. * Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

HINWEIS:

Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

Bebauungsplan 1/BM durchführungsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 12.11.1958, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.06.1961 - 11.07.1961, Öffentliche Auslegung
  • 26.03.1962, Satzungsbeschluss
  • 26.04.1962, Rechtskraft

Anhänge

Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich