Bergheim

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Bebauungsplan 103/Zi "Gewerbegebiet" - 1. Änderung

Die fachbezogene Umwandlung der Nutzung eines im Gewerbegebiet Zieverich ansässigen Fachbetriebes erfordert die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 103/ZI. Wesentliches Element dieses planungsrechtlichen Vorgangs ist die Einrichtung eines großflächigen Handelsbetriebes der Fachsparten "Bau- und Ausbaubedarf". - Plangeltungsbereich: Flurstücke 102-107, 112-116 und eine geringe Teilfläche aud dem Flurstück 117 Flur 27 Gemarkung Bergheim, begrenzt durch die B 477, die geplante A 61 und durch die Humboldtstraße - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. 

HINWEIS:

Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 04.05.1981, Aufstellungsbeschluss
  • 20.05.1981 - 23.06.1981, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 03.08.1981 - 03.09.1981, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 14.09.1981, Satzungsbeschluss
  • 24.06.1982, Rechtskraft

Anhänge

Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich