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Gemeindeplanung in Beelen

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Bebauungsplan
Bauenrott 6, 11. Änderung

Mit der Änderung der Bebauungspläne „Bauenrott 6 und 7“ soll im Süden von Beelen die Möglichkeit zur Umsetzung eines Einzelvorhabens eines privaten Bauherrn geschaffen werden. Auf einem Grundstück ist ein Anbau an ein Wohnhaus geplant. Damit dieses Vorhaben umgesetzt werden kann, sollen im Rahmen der Bebauungsplanänderung unter anderem die Baugrenzen angepasst werden. Da der Überschwemmungsbereich des südwestlich unmittelbar angrenzenden Beilbachs nach aktuellen Neuberechnungen kleiner geworden ist, ist eine Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche zum Beilbach hin möglich. Um gleichermaßen die Möglichkeit zur größeren Ausnutzung der auch südlich liegenden überbaubaren Grundstücksflächen der angrenzenden Grundstücke zu schaffen, sollen im Zuge der Bebauungsplanänderung deren Baugrenzen ebenfalls mit angepasst werden. Demnach werden diese Grundstücke auch in den Geltungsbereich mit aufgenommen.

Ansprechperson

  • Herr Niklas Willinghöfer, Telefon: 02586-887/28, E-Mail: willinghoefer@beelen.de

Verfahrensschritte

  • 28.09.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 31.10.2023 - 15.11.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 01.03.2024 - 04.04.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) und der Behörden gem. §3 (2) und §4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge