Die Gemeinde verfolgt mit der vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 Westlich Gaffelstadt das Ziel, eine planerische Grundlage für die Erweiterung des bestehenden Regenrückhaltebeckens zu schaffen. Damit soll den geänderten gesetzlichen Vorgaben zur Einleitung von Niederschlagswasser in Fließgewässer angemessen Rechnung getragen werden. Die Einleitungsmengen sind insgesamt zu reduzieren, um das Rückhaltevolumen der Gewässer zu erhöhen.