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Gemeindeplanung in Beelen

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Bebauungsplan
Vennort 1, 9. Änderung

Planungsziel bei der Änderung des bestehenden Bebauungsplans ist es, die Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Kirche“ und eine festgesetzte private Grünfläche
in ein besonderes Wohngebiet zu ändern. Die Gemeinbedarfsfläche Kirche und die umliegenden Dorfgebiete (MD) haben bereits ihre Funktion verloren und müssen angepasst
werden. Zudem soll eine schonende Nachverdichtung gefördert werden und auf dem Grundstück der ehemaligen evangelischen Kirche eine flexiblere Nutzung ermöglicht werden.

Ansprechperson

  • Herr Niklas Willinghöfer, Telefon: 02586-887/28, E-Mail: willinghoefer@beelen.de

Verfahrensschritte

  • 24.05.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.07.2022 - 16.08.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 26.06.2023 - 28.07.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) und der Behörden gem. §3 (2) und §4 (2) BauGB
  • 05.12.2023 - 08.01.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) und der Behörden gem. §3 (2) und §4 (2) BauGB
  • 21.03.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.04.2024 - 03.05.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Rechtskräftiger Plan