Mit der vorliegenden 5. Änderung des Bebauungsplans Großer Garten wird das Ziel verfolgt,
Nachverdichtungsmöglichkeiten im baulichen Bestand des bereits älteren Wohngebiets zu
eröffnen. Grundsätzlich wird eine Nachverdichtung im Innenbereich als städtebaulich sinnvoll
erachtet, Voraussetzung ist dabei eine weiterhin angemessene Einbindung in das Umfeld und
die Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange. Ziel ist es, maßvolle Ausbauten der
Wohngebäude zuzulassen, die sich in das städtebauliche Umfeld einfügen und den Charakter
des Quartiers nicht wesentlich verändern. Gleichzeitig sollen die Anwohner mehr Flexibilität in
der Ausnutzung ihrer Grundstücke erhalten.