Mit der vorliegenden 7. Änderung des Bebauungsplans Axtbachtal III verfolgt die Gemeinde das Ziel, eine innerörtliche Grünfläche einer Wohnnutzung zuzuführen. Vor dem Hintergrund des konkreten Antrags wird im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung im Siedlungsgefüge Planungsrecht zum Bau eines Einfamilienhauses geschaffen.