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Gemeindeplanung in Beelen

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Bebauungsplan
Axtbachtal III, 7. Änderung

Mit der vorliegenden 7. Änderung des Bebauungsplans „Axtbachtal III“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, eine innerörtliche Grünfläche einer Wohnnutzung zuzuführen. Vor dem Hintergrund des konkreten Antrags wird im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung im Siedlungsgefüge Planungsrecht zum Bau eines Einfamilienhauses geschaffen.

Ansprechperson

  • Herr Niklas Willinghöfer, Telefon: 02586-887/28, E-Mail: willinghoefer@beelen.de

Verfahrensschritte

  • 22.09.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.10.2020 - 01.12.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 21.01.2021 - 24.02.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) und der Behörden gem. §3 (2) und §4 (2) BauGB
  • 25.03.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.06.2021 - 08.06.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge