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Gemeindeplanung in Beelen

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Satzung
S34 Satzung Holtbaum

Alle hier gezeigten  Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Herr Niklas Willinghöfer, Telefon: 02586-887/28, E-Mail: willinghoefer@beelen.de

Verfahrensschritte

  • 28.05.1993, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge