Aktuelle Satzung
Satzung der Stadt Beckum über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Innenstadt Beckum 2025" im Stadtteil Beckum
Aus städtebaulichen Gründen wurde die Innenstadt von Beckum in dem als Anlage zur Satzung beigefügten Bereich als förmliches Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt. Das Ziel der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes ist die Behebung gebietsbezogener städtebaulicher Missstände im Sinne von § 136 Absätze 2 und 3 BauGB. Der Sanierungssatzung liegt das Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Innenstadt Beckum (ISEK Beckum) zugrunde. Die Festlegung von Gebietskulissen des besonderen Städtebaurechts (Sanierungsgebiete, Stadtumbaugebiete, und so weiter) ist allen voran zwingende Voraussetzung zum Einsatz von Städtebaufördermitteln.
Zur Umsetzung der Ziele und der gleichzeitigen Beseitigung der vorhandenen Missstände wird eine breite Auswahl unterschiedlicher Ordnungsmaßnahmen auf der einen und Baumaßnahmen auf der anderen Seite angestrebt und ihre Durchführung zugleich durch die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet ermöglicht. Ordnungsmaßnahmen können nach förmlicher Festlegung des Sanierungsgebietes beispielsweise die Optimierung der Erschließung oder der zielgerichtete städtische Grundstückserwerb sein (allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB). Bauliche Maßnahmen auf städtischer Seite stellen insbesondere die anstehenden Investitionen in den öffentlichen Raum dar. Im Fokus der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen stehen neben dieser Verbesserung und Aufwertung des Wohnumfelds insbesondere auch die Erhaltung und Modernisierung des Gebäudebestands in der Beckumer Innenstadt. Durch die mit der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet einhergehenden beschleunigten Abschreibungsmöglichkeiten (§ 7h Einkommensteuergesetz, § 11a Einkommensteuergesetz, § 10f Einkommensteuergesetz) sollen für die einzelnen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer über die durch die Maßnahmenumsetzung geplanten Fördermöglichkeiten hinaus Anreize geschaffen werden, in ihren eigenen Gebäudebestand zu investieren.
Die Satzung und die Begründung zur Satzung stehen zum Download bereit.
Ansprechperson
- Herr Tim Jürgens, Telefon: 02521 29-6902, E-Mail: juergens.t@beckum.de
- Herr Johannes Waldmüller, Telefon: 02521 29-6901, E-Mail: waldmueller@beckum.de
Verfahrensschritte
- 18.09.2025 - 19.10.2025, Beteiligung der Betroffenen im Sinne des § 137 BauGB
- 18.09.2025 - 19.10.2025, Beteiligung von Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 BauGB
- 17.12.2025, Ratsbeschluss
- 18.12.2025, Veröffentlichung im Amtsblatt
Anhänge
Satzungsunterlagen
- Sanierungssatzung Beckum Innenstadt 2025 (PDF, 2,00 MB)
- Begründung zur Sanierungssatzung Beckum Innenstadt 2025 (PDF, 110,55 KB)