Bebauungsplan Nr. 68 "Neubeckumer Straße - Ost"

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Norden des Ortteils Beckum.
Vor dem Hintergrund eines verstärkten Ansiedlungsdruckes durch Anbieter mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten in unmittelbarer Nachbarschaft des Sondergebietes Grevenbrede sollen die Zielvorgaben des Einzelhandelskonzeptes umgesetzt werden und die Entwicklung dahingehend gesteuert werden, dass es zu keinen schädlichen Einflüssen auf die zentralen Versorgungsbereiche in Beckum und Neubeckum kommen kann. Um dies sicherzustellen ist es aus heutiger Sicht an dieser Stelle ausreichend die Einzelhandelsnut-zung zu reglementieren. Hierzu bietet das Baugesetzbuch wie o. a. durch den neu eingefügten § 9 Absatz 2a BauGB die Möglichkeit unter bestimmten Vorraussetzungen zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse der Innenentwicklung der Gemeinden, in einem Bebauungsplan festzusetzen, dass nur bestimmte Arten der baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind. Von dieser Möglichkeit soll im weiteren Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 68 „Neubeckumer Straße - Ost“ Gebrauch gemacht werden. So soll entsprechend den Zielen des Einzelhandelskonzeptes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes der zentren- und nahversorgungsrelevante Einzelhandel gemäß der Beckumer Sortimentsliste ausgeschlossen werden, um die zentralen Versorgungsbereiche zu stärken und vor schädlichen Auswirkungen zu schützen.
Für dieses Bebauungsplangebiet hat der Rat der Stadt Beckum eine Veränderungssperre erlassen.

Lageplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Plandetails

Plandarstellung

Begründung

Einzelhandelskonzept