Bebauungsplan Nr. 33 "Ahlener Straße / Vorhelmer Straße", 2. Änderung

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Ahlener Straße / Vorhelmer Straße“ soll auf der bisherigen Fläche für Gemeinbedarf; hier: Kindertagesstätte, Kindergarten eine Wohnbebauung ermöglicht werden.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt.

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Plandarstellung

Begründung