Bebauungsplan Nr. 12 Gewerbegebiet "Steinbrink", 1. Änderung,Teil C
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Teil C Gewerbegebiet Steinbrink sollen auf den bisherigen Sondergebietsflächen für großflächige Einzelhandelsbetriebe gewerbliche Bauflächen festgesetzt werden. Die gewerbliche Nachnutzung der Grundstücke soll optimiert werden.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt. Das beschleunigte Verfahren ist anwendbar, weil damit die gewerbliche Nachnutzung für einen vorhandenen, brachgefallenen Einzelhandelsstandort gesichert wird.
Lageplan
Ansprechperson
- Herr Johannes Waldmüller, Telefon: 02521 29-6901, E-Mail: waldmueller@beckum.de
- Frau Pia Stricker, Telefon: 02521 29-6904, E-Mail: stricker@beckum.de
Verfahrensschritte
- 23.08.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.09.2006 - 06.10.2006, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 30.07.2012 - 29.08.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 13a BauGB
- 25.09.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 15.11.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Ist eine Änderung von
Plandetails
Bebauungsplan
Begründung