Bebauungsplan Nr. 10.1 "Weststraße", 4. Änderung

Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 „Weststraße“ wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, da das Änderungsgebiet der innerstädtischen Entwicklung dient und weit unter der Schwelle von 20.000 m² versiegelter Fläche liegt.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Außengastronomie und die zugehörige Stellplatzanlage geschaffen werden.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.1 „Weststraße“ umfasst die Grundstücke Flur 34, Flurstücke 59, 61, 62, 64, 65, 67, 70, 71, 72, 596, 598, 674, 675, 676, 677, 683, 756, 757, 758, 887 tlw.

Lageplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Plandetails

Plandarstellung

Begründung