Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 37 "Südring", 3. Änderung
Die erneute öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nummer 37 „Südring“ wird gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit der Änderung sollen insbesondere die Traufhöhen an die in der Ausführungsplanung festgelegten Straßenausbauhöhen angepasst werden, um durchgängig eine 2‑geschossige Bauweise zu ermöglichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich Stellungnahmen nur auf die geänderten Inhalte beziehen sollen. Nicht fristgerecht abgegebene oder sich auf nicht geänderte Inhalte beziehende Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen unberücksichtigt bleiben.
Ansprechpartner
- Herr Söhnke Wilbrand, Telefon: 02521 29-324, E-Mail: wilbrand@beckum.de
Verfahrensschritte
- 12.02.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 28.02.2020 - 30.04.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 13a BauGB
- 10.07.2020 - 10.08.2020, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) i. V. m. § 4a (2) BauGB
- 04.01.2021 - 18.01.2021, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) i. V. m. § 4a (2) BauGB
Plandetails
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan Nr. 37 "Südring"
Ist eine Änderung von